Geschrieben von: Robert Mertens | Letztes Update: 

Fahrraddiebstahl und der Versicherungsanspruch

Fahrraddiebstahl: Versicherungsanspruch geltend machen

“Vor fünf Minuten hab ich mein Fahrrad hier abgestellt – jetzt ist es weg!” In großen Städten hört dies die Polizei jeden Tag mehrmals, denn Fahrräder, die nicht ausreichend gesichert sind, werden schnell geklaut und noch schneller wieder verkauft. Trotz bester Sicherheitsmaßnahmen und sicheren Fahrradschlössern wurde mehr als einem Viertel der Bundesbürger bereits einmal ein Fahrrad geklaut und nur ca. 10% der Diebstähle wurden aufgeklärt, in Berlin sogar nur 4,3%. Hier wurden im Jahr 2013 täglich 72 Fahrräder geklaut – seit 1998 der höchste Wert, den die Polizei gemeldet hat, trotz dem Einsatz von Fahrrad-Trackern (Gadgets).

Für den Fahrradbesitzer ist das jedes mal sehr ärgerlich und außerdem ein schlechtes Geschäft, falls er nicht ausreichend versichert ist.

Hinweis: Um überhaupt einen Versicherungsanspruch geltend zu machen muss das Fahrrad immer ausreichend gesichert worden sein. Dazu muss ein Fahrrad mit einem Fahrradschloss gesichert werden, das vom VdS-anerkannt bzw. vom ADFC empfohlen wurde.

Die folgenden Schritte helfen, den Versicherungsanspruch geltend zu machen:

  • Meldung des Fahrraddiebstahls bei der Polizei

    Innerhalb von 48 Stunden ist der Diebstahl bei der Polizei zu melden, auch wenn die Chance, das Fahrrad wieder zu bekommen, sehr gering ist. Dies ist inzwischen auch online möglich und unter Umständen ist doch ein Wiederfinden des Fahrrads möglich. Auf jeden Fall ist die Meldung bei der Polizei für die Versicherung wichtig, denn ohne sie kann der Versicherungsanspruch nicht geltend gemacht werden.

  • Besteht ein Versicherungsanspruch – wenn ja, welcher?

    Zuerst muss geklärt werden, ob die Versicherung den Diebstahl abdeckt. Gut beraten ist man natürlich mit einer umfassenden Fahrradversicherung. Die Hausratversicherung übernimmt nicht in allen Fällen den entstandenen Schaden. Das Fahrrad muss aus der Wohnung, aus dem abgeschlossenen Keller oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, damit die Hausratversicherung bezahlt. Hat der Besitzer des Fahrrads allerdings den Punkt “Fahrraddiebstahl” im Vertrag für den Hausrat angekreuzt, ist das Fahrrad, falls es ordnungsgemäß abgeschlossen wurde, überall versichert, auch unterwegs.

    Oft wird angenommen, dass die Haftpflichtversicherung für den Fahrraddiebstahl zuständig ist. Aber natürlich ist es so, dass die Haftpflicht nur Schäden übernimmt, die der Versicherte anderen Personen zufügt. Fährt man zum Beispiel mit dem Fahrrad zum Einkaufen und verletzt eine andere Person durch einen Unfall, wird die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden der verletzten Person übernehmen – nicht aber die Kosten des eigenen Fahrrads, falls dieses beschädigt ist. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher übernimmt die Schadensregulierung.

  • Wie wird der Versicherungsanspruch geltend gemacht?

    Die Hausratversicherung kann den Schaden übernehmen, wenn er unverzüglich gemeldet wird und die polizeilichen Aktenzeichen der Anzeige beigefügt sind. Wichtig ist ebenso der Nachweis, dass das Fahrrad Eigentum des Versicherten ist, was am besten mit der Seriennummer nachgewiesen wird. Ist diese nicht bekannt, hilft auch ein Foto mit Rad und Eigentümer oder der Kaufbeleg, bzw. eine Reparaturrechnung für das Fahrrad.

    Einige Versicherungen verlangen die Bescheinigung des Fundbüros, dass der Diebstahl des Fahrrads hier gemeldet wurde und eventuell identifiziert werden kann. Außerdem ist anzugeben wo und wann das Fahrrad gestohlen wurde, sind Einbruchsspuren vorhanden ist es sinnvoll, das geknackte Schloss als Beweis mitzubringen.

    Hat die Versicherung auf der Homepage einen Vordruck für Schadensmeldungen bereit, kann dieser herunter geladen werden und hat damit die Punkte bereit, die für die Versicherung zur Schadensbegleichung wichtig sind.

  • Auf die Nachricht der Versicherung warten

    Konnte der Diebstahl nach drei Wochen immer noch nicht aufgeklärt werden, obwohl alle nötigen Unterlagen vorhanden sind, ist die Versicherung verpflichtet, den Schaden zu bezahlen. Eine gute Versicherung wird den entstandenen Schaden innerhalb von zwei bis drei Wochen anerkennen, bei Unklarheiten oder größerem Schaden kann es jedoch auch länger dauern.

  • Suche im Netz

    Im Netz gibt es mehrere Homepages für bestohlene Fahrradbesitzer und es lohnt sich, immer mal wieder reinzuschauen. Auf diesen Seiten können Velos mit Rahmennummer, Fotos sowie allen Ausstattungsdetails und besonderen Merkmalen als gestohlen gemeldet werden. Schnelligkeit ist angesagt, denn viele gestohlene Räder werden rasch ins Ausland geschafft und damit sind die Möglichkeiten, das Velo wiederzufinden sehr gering. Auch bei Ebay oder auf Flohmärkten besteht die Chance, das eigene Fahrrad wieder zu finden.

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